1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 16. März 2022 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigter) vom Regionalgericht Oberland von der Anschuldigung der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, angeblich begangen am 15. Oktober 2021 auf der A6 Süd Richtung Verbindungsschenkel Steffisburg, Kreisverkehrsplatz C.________, freigesprochen, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 3'651.00 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und Auferlegung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'370.00 an den Kanton Bern (pag. 61 ff.).