Es soll sich folgender Sachverhalt zugetragen haben (BM.________): Die Beschuldigte nahm unbefugt an der unbewilligten Kundgebung «Ja zur Ehe» mit mehr als 15 Teilnehmenden teil, obwohl zu diesem Zeitpunkt im Kanton Bern Kundgebungen von mehr als 15 Personen verboten waren.