30.2. Einstellungsverfügung als widersprechender Strafentscheid Von der Gesuchstellerin wird vorgebracht, als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichts 2C_308/2021 vom 3. September 2021 seien durch die Staatsanwaltschaft und das Regionalgericht Bern-Mittelland noch hängige Einspracheverfahren im Zusammenhang mit der Kundgebung vom 12. April 2021 eingestellt worden (vgl. auch «Nur die Einsprecher kommen straffrei davon» in: «Der Bund» vom 22. Dezember 2021). Die Gesuchstellerin reichte eine entsprechende Einstellungsverfügung vom 25. Oktober 2021 ein.