Tatsachen sind Umstände, die im Rahmen des dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalts von Bedeutung sind. Es handelt sich um objektiv feststehende, sinnlich wahrnehmbare Vorgänge oder Zustände aus Vergangenheit oder Gegenwart, die im Rahmen des dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalts von Bedeutung sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_1175/2020 vom 26. April 2021 E. 3.1. mit weiteren Hinweisen). Eine Gesetzesänderung nach Rechtskraft des Urteils stellt keinen Revisionsgrund dar, ebensowenig eine neue oder geänderte Rechtsanschauung oder eine Änderung der Rechtsprechung.