8 folgt, sowohl beim Regionalgericht als auch kürzlich bei der Staatsanwaltschaft. Auch deshalb sei eine Verurteilung wegen des gleichen Vorwurfes nicht gerechtfertigt. Der Begründung legte die Gesuchstellerin eine Einstellungsverfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland bei. 23. Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft brachte in ihrer Stellungnahme zusammengefasst Folgendes vor: