2 8. Die Gesuchstellerin reichte mit Schreiben vom 4. April 2022 eine ununterzeichnete Replik ein (pag. 53 ff.). Mit Verfügung vom 6. April 2022 wurde der Gesuchstellerin Nachfrist gesetzt, die Replik zu unterzeichnen, ansonsten diese unbeachtet bleibe (pag. 61 f.). Innert Frist reichte die Gesuchstellerin keine unterzeichnete Replik ein. 9. Mit Telefonat vom 13. April 2022 wurde die Gesuchstellerin auf deren Nachfrage auf die gesetzlichen Voraussetzungen eines Wiederherstellungsgesuchs der Frist hingewiesen (pag. 65).