3. Mit Verfügung vom 25. Januar 2022 wurde vom Eingang des Revisionsgesuchs Kenntnis genommen und die amtlichen Akten bei der Staatsanwaltschaft ediert (pag. 17 f.). 4. Mit Verfügung vom 2. Februar 2022 wurde vom Eingang der edierten Akten der Staatsanwaltschaft Kenntnis genommen und gegeben. Weiter wurde verfügt, dass weitere Verfügungen folgen würden (pag. 25 f.).