Zudem wurden ihr Gebühren in der Höhe von CHF 100.00 auferlegt. Infolge Rückzugs der Einsprache erwuchs der Strafbefehl in Rechtskraft. 2. Mit Eingabe vom 11. Januar 2022 reichte die Gesuchstellerin beim Obergericht des Kantons Bern ein Revisionsgesuch ein. Die Gesuchstellerin beantragte, der Strafbefehl vom 27. Mai 2021 sei für nichtig zu erklären bzw. aufzuheben, das Verfahren gegen sie sei einzustellen und die Busse aufzuheben. Eventualiter sei die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen mit der Anweisung, das Strafverfahren einzustellen. Sämtliche Gebühren und Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen (pag. 1 ff.).