3. Schriftlich zu eröffnen: - der Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Straf- und Zivilkläger 1, v.d. Rechtsanwalt D.________ - den Straf- und Zivilkläger/innen 2-4, v.d. Rechtsanwältin F.________ 4. Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)