Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 6. April 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der Entziehung von Minderjährigen, begangen vom 9. September 2018 bis zum 28. Februar 2020 in I.________(Ortschaft), Frankreich und Tunesien zum Nachteil von C.________. B.