VIII. Verfügungen Von der Beschuldigten wurden biometrisch erkennungsdienstliche Daten angelegt (pag. 344). Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde wird erteilt (Art. 354 Abs. 4 StGB i.V.m. Art. 16 DNA-Profil-Gesetz). 36 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. II.