35 29.2.2 Oberinstanzliches Verfahren Rechtsanwalt D.________ weist in seiner Honorarnote vom 3. Juli 2023 einen totalen Aufwand von 17.5 Stunden aus (pag. 910 f.). Die Kammer kürzt den geltend gemachten Aufwand für die oberinstanzliche Verhandlung, woraus ein Zeitaufwand für das Berufungsverfahren von insgesamt 15 Stunden resultiert. Zudem erachtet die Kammer die geltend gemachten «frais de tiers» im Umfang von CHF 450.00 als übersetzt und kürzt diese auf CHF 150.00.