Die Kammer kürzt den geltend gemachten Aufwand für die oberinstanzliche Urteilseröffnung, woraus ein Zeitaufwand für das Berufungsverfahren von total 18.75 Stunden resultiert. Die geltend gemachten Auslagen im Umfang von CHF 27.40 geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren somit mit insgesamt CHF 4'068.25. Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 4'068.25 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___