29. Entschädigungen 29.1 Amtliche Entschädigung der Verteidigung 29.1.1 Erstinstanzliches Verfahren Wie eingangs unter Ziffer I. 5. erwähnt, ist die Höhe der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ in Rechtskraft erwachsen, zumal diese von keiner der Parteien angefochten wurde. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 11'724.60. Die Beschuldigte wurde auch oberinstanzlich schuldig gesprochen und entsprechend verurteilt.