Mit Blick auf die Schwierigkeit sowie den Umfang des vorliegenden Falles erachtet die Kammer die Gerichtsgebühren der Vorinstanz von CHF 10'000.00 als übersetzt. Eine Gerichtsgebühr von insgesamt CHF 5'000.00 erscheint im Vergleich mit anderen gleichgelagerten Fällen als angemessen. Ausgangsgemäss werden die Kosten