426 Abs. 1 StPO). Der Tarifrahmen für Verfahren vor den Regionalgericht beträgt bei Fällen in Dreierbesetzung 500 bis 15'000 Taxpunkte, wobei in besonders umfangreichen und zeitraubenden Geschäften, bei querulatorischer Prozessführung sowie in Geschäften mit sehr hohem Streitwert eine Gebühr bis zum doppelten Betrag des Höchstansatzes erhoben werden kann (Art. 22 Abs. 1 Bst. b i.V.m. Art. 6 Abs. 1 des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]).