und die Urteilsbegründung wurde am 22. Juni 2022 fertiggestellt (pag. 746 ff.). Oberinstanzlich erging das Urteil am 5. Juli 2023. Sowohl in erster wie auch in oberer Instanz erweisen sich die Zeitspannen zwischen dem Eingang des Dossiers beim Gericht und der Hauptverhandlung als zu lange. Dieser zu langen Verfahrensdauer ist mit einer Reduktion der Strafe um zwei Monat Rechnung zu tragen. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Urteilsdispositiv festzuhalten.