__ und H.________ zum Nachteil des Beschuldigten als angemessen. Die Kammer asperiert diese Freiheitsstrafe aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zu den Entführungen im Umfang von 5 Monaten (½). Damit resultiert eine Freiheitsstrafe von 47 Monaten. 20. Täterkomponenten 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten weisen keine strafrelevanten Besonderheiten auf, was sich neutral auswirkt. So verfügt die Be-