Die drei noch sehr jungen Kinder wurden dem Straf- und Zivilkläger 1 am 9. September 2018 für eine Dauer von 18 Monaten entzogen, wodurch er keine Möglichkeit mehr hatte, sein Besuchsrecht wahrzunehmen und seine Kinder zu sehen. Er konnte in dieser Zeit an der Erziehung der Kinder nicht teilhaben und wusste lange Zeit gar nicht, wo sich diese aufhalten. Die Beschuldigte verheimlichte ihm den Aufenthaltsort und sendete ihm eine inhaltlich unwahre Nachricht. Durch das Verhalten der Beschuldigten wurde die väterliche Beziehung zu den drei Kinder enorm beeinträchtigt.