28 19. Asperation Entziehen von Minderjährigen 19.1 Vorbemerkung Das Entziehen von E.________, G.________ und H.________ zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers 1 erfolgte jeweils identisch, weshalb es sich rechtfertigt, diese Delikte nachfolgend gemeinsam zu behandeln. 19.2 Objektive Tatschwere Die drei noch sehr jungen Kinder wurden dem Straf- und Zivilkläger 1 am 9. September 2018 für eine Dauer von 18 Monaten entzogen, wodurch er keine Möglichkeit mehr hatte, sein Besuchsrecht wahrzunehmen und seine Kinder zu sehen.