18. Asperation qualifizierte Entführungen von G.________ und H.________ 18.1 Vorbemerkung Das Tatvorgehen und die subjektiven Aspekte sind bei beiden Betroffenen identisch, weshalb es sich rechtfertigt, die qualifizierten Entführungen von G.________ und H.________ nachfolgend zusammen zu behandeln. 18.2 Objektive Tatkomponenten Die Beschuldigte nahm auch mit der Verbringung von G.________ und H.________ nach Tunesien eine Handlung vor, die in ihren Auswirkungen dem Kindeswohl klar entgegenstand.