Urteile des Bundesgerichts 6B_82/2018 E. 4.2; 6B_1279/2015 E. 3.3.2; 6B_694/2012 E. 2.3.1 ff.) für die qualifizierte Entführung zum Nachteil von E.________ eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten als angemessen.