27 17.3 Fazit Tatverschulden Verglichen mit anderen denkbaren Sachverhaltsvarianten, beispielsweise einer Entführung, bei der das Opfer jahrelang in einem Verlies gefangen gehalten wurde, ist die Tatschwere noch im unteren Drittel des weiten Strafrahmens anzusiedeln. Konkret erachtet die Kammer aufgrund des objektiven und subjektiven Tatverschuldens und mit Blick auf Vergleichsfälle (vgl. Urteil des Obergerichts SK 18 51 vom 15. Oktober 2018, wo eine deutlich kürzere Deliktsdauer vorlag; Urteile des Bundesgerichts 6B_82/2018 E. 4.2;