_ am 9. September 2018 an einen ihr unbekannten Ort in Tunesien gebracht, fernab von ihrem Vater und sie dort unter der Woche (inkl. Übernachtungen) von ihr bisher unbekannten Pflegeltern betreuen lassen. Zum Kindesvater hat die Beschuldigte keinen Kontakt zugelassen und auch eine Verabschiedung hat nicht stattgefunden. Dadurch hat die Beschuldigte das noch kleine Kind aus seiner angestammten, vertrauten Umgebung rücksichtslos herausgerissen. Erschwerend kommt die auch innerhalb des qualifizierten Tatbestands als lang zu bezeichnende Deliktsdauer von 18 Monaten hinzu.