_ hat durchaus als wichtige, wenn auch nicht primäre, Bezugsperson der Kinder agiert und sein Besuchsrecht nach der Trennung grundsätzlich wahrgenommen. Des Weiteren hielt er sich bei Ausreisezeitpunkt der Kinder länger in .________ auf (Beerdigung seines Vaters) und ist davon ausgegangen, dass die Beschuldigte sich mit den Kindern in der Kur in Deutschland befinde. Zudem hat er unmittelbar nach seiner Rückkehr Nachforschungen angestellt und war in Kontakt mit den Behörden (Beiständin und Polizei). Er unternahm etliche Bestrebungen, um seine Kinder wieder zu erlangen.