Eine Krankenkasse bestand nicht und die Beschuldigte scheint von der Hand in den Mund gelebt zu haben. Entgegen der Vorinstanz kann nicht gesagt werden, die Kinder hätten aufgrund des relativ jungen Alters als anpassungsfähig zu gelten und in der Schweiz hätten sie noch nicht über (übermässig) gefestigte Verhältnisse, die einer Kontinuität bedurft hätten, verfügt.