Von einer sanften und verantwortungsvollen Eingewöhnungsphase bei den Pflegeeltern kann dabei nicht die Rede sein. E.________ war bereits im halbtags in der Schweiz besuchten Kindergarten der V.________-Schule überfordert und in Tunesien im ganztägigen erst recht, worauf sie schliesslich das Pensum reduzieren durfte. Sie verstand mit der Zeit Arabisch. Eine Krankenkasse bestand nicht und die Beschuldigte scheint von der Hand in den Mund gelebt zu haben.