_ ist am .________ geboren und wurde im Alter von 3 Jahren und 9 Monaten von der Beschuldigten nach Tunesien gebracht. E.________ und G.________ haben ihren Papi vermisst. Sie hatten während ihrem ganzen Aufenthalt in Tunesien keinen Kontakt zu ihm. Die Beschuldigte hatte keinen Kontakt zum Kindesvater gewünscht. Als die Kinder nach 18 Monaten in die Schweiz zurückkehrten, mussten sie ihren Vater wieder kennenlernen. H.________, welche am .________ geboren ist und im Alter von knapp 10 Monaten von der Beschuldigten nach Tunesien gebracht wurde, dürfte bei der Rückkehr keine Erinnerungen an ihren Vater gehabt haben.