_ geboren und wurde somit im Alter von 5 Jahren und 3 Monaten von der Beschuldigten nach Tunesien gebracht. Sie musste das Pensum im tunesischen Kindergarten reduzieren, weil es ihr zu viel geworden ist, was wenig erstaunt, zumal sie bereits in der Schweiz im Kindergarten der V.________-Schule Mühe hatte. In Tunesien gab es kein mit der V.________-Schule vergleichbares Kindergartenangebot. Zudem musste sie, die der lokalen Sprache nicht mächtig war, den Kindergarten in Tunesien anfangs gar Vollzeit besuchen. G.________ ist am .