und die Reduktion des Kindergartenpensums von E.________ (pag. 148 Z. 351 ff.), die Änderung der Rufnamen der Kinder (pag. 169 Z. 168 ff.) und den gänzlichen Kontaktunterbruch zum Kindesvater (pag. 168 Z. 136, pag. 682 Z. 36), blieben während des ganzen Verfahrens im Kern konstant und sind detailliert. Die Beschuldigte verzichtete mit ihren Schilderungen nicht darauf, sich selbst zu belasten und gab auch offen zu, sich widerrechtlich in Tunesien aufgehalten (pag. 895 Z. 41) und über keine Arbeitsbewilligung verfügt zu haben (pag. 896 Z. 5). Auch führte sie mit der gleichen Offenheit aus, dass es in Tunesien keine Krankenkasse (pag.