Nicht zuletzt spielte die Beschuldigte bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit der Idee, nach Tunesien auszureisen. So gab ihre Mutter, M.________, anlässlich der Einvernahme bei der Polizei, wie auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an, dass bereits im Januar 2018 die Befürchtung bestanden habe, dass die Beschuldigte mit P.________ nach Tunesien gehen wolle. Sie habe damals der Beschuldigten und P.________ gesagt, dass es für Tunesien kein «Fünfi» gebe (pag. 208 Z. 75 ff. und pag. 688 Z. 35 ff.). Der «Plan Tunesien» war also bereits damals, zumindest als Idee, vorhanden. Letztlich machen auch die Fotografien der verlassenen Wohnung in I.________(Ortschaft) (pag.