16 beabsichtigte, keine Spuren zu hinterlassen, kann offengelassen werden. Die Beschuldigte selbst verneinte dies (pag. 895 Z. 29 ff.), die gewählte Reiseroute lässt dies aber vermuten. Es wurde sodann organisiert, dass Q.________ die Beschuldigte und ihre Kinder von I.________(Ortschaft) nach AA.________ (Ortschaft) chauffierte (pag. 149 Z. 404), um von dort aus den Flixbus nach Y.________(Ortschaft in Frankreich) zu nehmen. Weiter stellte P.________ der Beschuldigten und ihren drei Kindern ihre Wohnung in Tunesien zur Verfügung.