12.2 Beweiswürdigung in concreto 12.2.1 Vorbemerkungen Wie bereits erwähnt, fasste die Vorinstanz die objektiven und subjektiven Beweismittel zutreffend zusammen, vorauf verwiesen werden kann (S. 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 752 ff.). Soweit sich ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den einzelnen Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen der Kammer. 12.2.2 Zur Familiensituation vor der Ausreise nach Tunesien Gemäss Trennungsvereinbarung (pag. 284 ff.) ist der Straf- und Zivilkläger 1 am 1. August 2017 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen.