Auf eine Darlegung der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussageanalyse sowie auf eine vertiefte Beweiswürdigung kann unter diesen Umständen verzichtet werden. Der angeklagte Sachverhalt, inkl. die vor Regionalgericht vorgebrachten Änderungen der Staatsanwaltschaft, gelten damit als erwiesen.