9. Vorwurf gemäss Anklageschrift vom 17. März 2021 Gemäss Anklageschrift vom 17. März 2021 und Ergänzung vom 4. April 2022 wird der Beschuldigten Freiheitsberaubung und Entführung qualifiziert und mehrfach begangen vom 9. September 2018 bis zum 28. Februar 2020 in I.________(Ortschaft), Frankreich und Tunesien, zum Nachteil der Straf- und Zivilkläger/innen 2-4 durch folgendes Verhalten vorgeworfen (pag. 505 ff. und 702): «indem die beschuldigte Person mit ihren drei minderjährigen Kindern E.________, geboren am .________, G.________, geboren am .________, und H.________, geboren am .