2 StGB. Nach dem Gesagten sieht die Kammer den Anklagegrundsatz nicht verletzt. Die Anklageschrift enthält alle notwenigen Elemente gemäss Art. 325 Abs. 1 StPO und macht unmissverständlich klar, welches Verhalten der Beschuldigten vorgeworfen wird. 11 III. Sachverhalt und Beweiswürdigung