IV. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ sei zu verpflichten, C.________ eine Genugtuungszahlung in der Höhe von CHF 2'000.00 zu leisten. 2. Es seien von Amtes wegen die notwendigen Verfügungen im Zusammenhang mit der Erstellung des DNA-Profils und der erkennungsdienstlichen Erfassung zu treffen. 3. Das Honorar der amtlichen Verteidigung für das oberinstanzliche Verfahren sei gestützt auf die eingereichte Kostennote gerichtlich zu bestimmen.