Abweichend von diesen schriftlich eingereichten Anträgen beantragte die stv. Generalstaatsanwältin in ihrem Plädoyer vor oberer Instanz, dass die Beschuldigte der Entführung, mehrfach und qualifiziert begangen schuldig zu sprechen sei (pag. 892). 4.2 Verteidigung Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete namens und im Auftrag der Beschuldigten an der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (Hervorhebungen im Original; pag. 908): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 04.04.2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.______