3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 21. Juni 2023, pag. 865) sowie ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse über die Beschuldigte (datierend vom 23. Juni 2023, pag. 860 ff.) und ein Bericht von J.________ (ehemalige Beständin der Kinder) betreffend die Gestaltung und Wahrnehmung des Besuchsrechts des Straf- und Zivilklägers 1 (datierend vom 1. November 2022, pag. 843) eingeholt.