Am 17. Oktober 2022 wurden die Parteien und eine Übersetzerin für die französische Sprache zur Hauptverhandlung im Berufungsverfahren vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Zusammensetzung der Kammer bekannt gegeben und die Straf- und Zivilkläger/innen 2-4 vom persönlichen Erscheinen an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung dispensiert (pag. 835 ff.). Die Berufungsverhandlung vor der 2. Strafkammer fand am 4./ 5. Juli 2023 statt (pag. 883 ff.).