Mit Verfügung vom 21. Juli 2022 wurde von den Anschlussberufungen Kenntnis genommen und gegeben und den Parteien Gelegenheit eingeräumt, innert Frist schriftlich und begründet ein Nichteintreten auf die Anschlussberufungen zu beantragen (pag. 809 f.). Seitens der Parteien wurde kein Nichteintreten auf die Anschlussberufungen beantragt (pag. 817 ff.). Am 17. Oktober 2022 wurden die Parteien und eine Übersetzerin für die französische Sprache zur Hauptverhandlung im Berufungsverfahren vorgeladen.