__ namens und im Auftrag von E.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin 2 oder E.________), G.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilkläger 3 oder G.________) und H.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin 4 oder H.________) Anschlussberufung und beschränkte diese auf den Schuldspruch gemäss Ziffer I. 1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (Entführung, qualifiziert; pag. 807). Mit Verfügung vom 21. Juli 2022 wurde von den Anschlussberufungen Kenntnis genommen und gegeben und den Parteien Gelegenheit eingeräumt, innert Frist schriftlich und begründet ein Nichteintreten auf die Anschlussberufungen zu beantragen (pag.