5 und fristgerecht die Berufung an (pag. 738). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 22. Juni 2022 (pag. 746 ff.) und wurde am gleichen Tag mit Verfügung an die Parteien versendet (pag. 783 f.). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 7. Juli 2022 beschränkte die Generalstaatsanwaltschaft ihre Berufung auf die Strafzumessung (pag.