Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 40’512.15 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 20'150.00). II. 1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ werden wie folgt bestimmt: