Die Ersatzmassnahmen von 657 Tagen (19.06.2020-06.04.2022) werden im Umfang von 66 Tagen (gerundet 10 %) auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.