10. Weitere Vorbringen in der Eingabe vom 4. Juli 2022 Aus der Eingabe vom 4. Juli 2022 ergeben sich im Übrigen keine hier relevanten/zulässigen neuen Revisionsargumente. Insbesondere ist für die Beurteilung der Rechtmässigkeit der Verbringung der Hunde der Gesuchstellerin in ein Tierheim während des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe nicht das Revisionsgericht zuständig.