Während der Verhaftung habe sie die Betreuung der Hunde durch ihren Bruder sichergestellt, der keine 50m von deren Aufenthaltsort weg wohne. Das Bundesgericht habe festgestellt, dass Hunde, deren Betreuung sichergestellt sei, nicht ins Tierheim verbracht werden dürften. Betreffend den Vorfall der «entwischenden» Hunde sei der eine männliche Polizist verantwortlich gewesen. Er habe die Türe nur angelehnt, anstatt sie ordentlich zu schliessen, was im Anzeigerapport nicht erwähnt worden sei. II. Eintretensfrage