4. Die Gesuchstellerin wurde am 1. Juli 2022 zwecks Antretens der Ersatzfreiheitsstrafe wegen der nicht bezahlten Bussen hinsichtlich des vorgenannten Strafbefehls und hinsichtlich des Strafbefehls BM 19 51601 verhaftet (vgl. Aktennotiz pag. 21).