45 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 720.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 24 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche und die Urteilsbegründung entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 9'066.75. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'000.00. III.