4. Im Zivilpunkt weiter verfügt wurde: 4.1 Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. 4.2 Die durch die Anträge im Zivilpunkt verursachten Aufwendungen werden wettgeschlagen. 5. Weiter verfügt wurde: 5.1 Die beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien gemäss Ziff. II.1.3. AKS werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 5.2 Folgender Gegenstand wird dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 iPhone 8 II. A.________ wird schuldig erklärt: